Viele der bei uns ausgebildeten MediatorInnen, die mindestens einen Fall selbständig mediiert haben, dürfen sich ab dem Inkrafttreten der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) am 1. September ohne weitere Einzelfall-Prüfung als zertifizierte MediatorInnen bezeichnen. Details sind in der Verordnung nachzulesen oder gerne bei uns zu erfragen. Zu beachten ist insbesondere die Frage der Einzelsupervision eines Mediationsfalles sowie die verschiedenen Übergangsfristen.
Wegen der mangelnden Überprüfbarkeit dieses Selbstzertifizierungs-Mechanismus, und der damit einhergehenden Sorge um die Beschädigung des Titels zertifizierter Mediator sowie weiterer Unklarheiten hatten fünf deutsche Mediationsverbände Justizminister Heiko Maas in einem offenen Brief um das Aussetzen des Inkrafttretens der Verordnung gebeten. Das Justizministerium hat die Anfrage mit Hinweis aus Gründen der Rechtssicherheit abgelehnt (Antwortschreiben).
Die Mediationsverbände überlegen darüber hinaus, wie sie auf die Verordnung reagieren wollen und ob ein gemeinsames Qualitätssiegel auch unabhängig von der Verbandsmitgliedschaft ein Schritt hin zu einem allgemeinen Qualitätsniveau mit deutschlandweiter Akzeptanz nützlich bzw. notwendig ist. Die innerverbandlichen Diskussionen werden gerade begonnen. Hier ein Link zu einem Informationsschreiben der Vorstände der Verbände an die Mitglieder des BM.