Heute tritt die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) in Kraft. Sie regelt die Bedingungen, unter denen der Zusatz „Zertifizierte/r Mediator/in“ getragen werden darf.
Für alle Alumni ist insbesondere §7 (Übergangsbestimmungen) von Bedeutung:
Alle Alumni, die vor dem 26.Juli 2012 eine inmedio-Jahresausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und seitdem mindestens vier Mediationen durchgeführt haben, können sich unter Beachtung der weiteren Bestimmungen (u.a. bezüglich der Fortbildungsbestimmungen) zertifizierte/r Mediator/in nennen.
Alle AusbildungsteilnehmerInnen, die zum heutigen Zeitpunkt und nach Juli 2012 eine unserer Mediationsjahresausbildung abgeschlossen haben, haben bis zum 1. Oktober 2018 Zeit, eine Mediation durchzuführen und diese in Einzelsupervision supervidieren zu lassen, (falls sie noch keine Mediation durchgeführt haben).
Ein Blick in die Verordnung lohnt sich! Für weitere Fragen stehen wir sehr gern zur Verfügung.