Bestandteile eines Fürsorge- und Schutzkonzepts
-
Entwicklung
gemeinsamer
Sprache -
Fehlerfreundlichkeit
Ansprech- und Entschuldigungskultur -
Klare Haltung
Im Zweifel für
unbekannte
Betroffene -
Wie im Zweifel
Zugehörigkeit
auflösen … -
Richtlinie
oder DV / BV -
Passus in
Verträgen und
Vereinbarungen -
Schulungen,
Workshops,
Trainings,
Ansprachen -
Verhaltenskodex
-
Materialien
Flyer, Broschüren,
Plakate, … -
Kampagnen nutzen,
sich an Aktionen
beteiligen -
Informationen
über digitale
Kommunikation -
Potential- und
Risikoanalyse -
Arbeit mit Kindern
und Jugendlichen
sexual-pädagogisches
Konzept -
Arbeit mit Kindern
und Jugendlichen
Führungszeugnisse
wann, wer,
wie , wo … -
Kontakt zu
externen Hilfen
Fachberatung,
Coaching, Mediation
Supervision -
UMFRAGEN
-
interne
Ansprechstelle
mit klarem Mandat
und ausreichend
Ressourcen -
transparente
Verfahren,
z.B. Visualisierung,
Flowchart -
barrierefreie und
niederschwellige
Zugänge -
Zusammenarbeit
AGG-
Beschwerdestelle -
Möglichkeit schaffen
für betroffenen-
parteiliche Beratung
intern? extern? -
Arbeit mit Kindern
und Jugendlichen
Zusammenarbeit
mit Ämtern Achtung:
Meldepflichten -
andere
Fachexpert:innen
Coaching, rechtl.
Beratung, Supervision,
Mediation -
Nachsorge für das
„irritierte System“
und meldenden
Menschen -
Überprüfung der
Intervention,
Konsequenzen
Sanktionen -
Reintegration
Rehabilitierung -
Monitoring
Qualitätsmanagement
z.B. Fallanalyse, etc. -
UMFRAGEN
Entwicklung gemeinsamer Sprache
Zur Definitionsmacht eines Systems gehört es, eine Begriffsbestimmung vorzugeben. Sowohl das mögliche Fehlverhalten als auch das Vokabular im fürsorgepflichtigen Feld und im Fallmanagement muss allen Angehörigen bekannt, geläufig und erklärbar sein. (siehe Handouts „Begriffsklärung“, „Definitionen und Differenzierungen“)
„Vehlerfreundlichkeit“: Ansprech- und Entschuldigungskultur
In Organisationen mit fehlerfreundlicher Kultur, in der bei (Führungs-)-Fehlverhalten Feedback erlaubt ist und das Bitten um Entschuldigung zum guten Ton gehört, werden gemeldete Menschen es einfacher haben, bei grenzverletzendem und übergriffigem Verhalten im Feld sexualisierte Belästigung und Gewalt und bei grenzverletzendem und grenzüberschreitendem Verhalten im Feld Diskriminierung in eine Einsicht und Verhaltensänderung zu finden.
Die Zahl der Dilemmata „Aussage gegen Aussage“ können signifikant verringert werden.
Klare Haltung: Im Zweifel für unbekannte Betroffene!
Nötigendes/überwältigendes Verhalten einzuräumen, birgt das Risiko, vor Gericht belangt werden zu können. Also werden gemeldete Menschen, die das Fehlverhalten verantworten, es genauso abstreiten, wie Menschen, denen es zu Unrecht unterstellt wird. Letztere können durch die Ruhe in einem vertraulichen Verfahren hoffen, dass sich im Laufe der Klärung die Vorhaltung als unbegründet herausstellt und sie Rehabilitierung erfahren.
Ist im System als Haltung „Im Zweifel für unbekannte Betroffene!“ allgemeinverbindlich anerkannt, ist gemeldeten Menschen klar, dass ihr Ruf durch die Vertraulichkeit geschützt wird und sie gleichzeitig beim Steckenbleiben im Dilemma von „Aussage gegen Aussage“ das System verlassen müssen.
Wie im Zweifel Zugehörigkeit auflösen?
Systemindividuell muss geprüft werden, wie im Dilemma die Zugehörigkeit betroffenengerecht aufgelöst werden kann. Verfahren, in denen der gemeldete Mensch ein Forum erhält, um vor mehreren Menschen Stellung nehmen zu können, oder lediglich versetzt werden kann, sendet an unbekannte Betroffene das Signal, dass ein sich Melden eher Repressalien für sie bedeutet als eine fürsorgliche Lösung in ihrem Sinne.
Richtlinie bzw. Dienst- oder Betriebsvereinbarungen
In einer Richtlinie bzw. Dienst- oder Betriebsvereinbarung als schriftliches Abkommen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmendenvertretung können zusätzlich zum Konzept die Standards, Verfahren und Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Unterstützung in Fällen von sexualisierter Gewalt festgelegt werden.
Thematischen Passus in Verträgen und Vereinbarungen integrieren
Thematische Passagen in Verträgen und Vereinbarungen sind spezielle Abschnitte oder Klauseln, die sich mit den unerwünschten Verhaltensweisen und dem systemindividuellen Umgang damit beschäftigen. Sie können verschiedene Bereiche abdecken, wie Prävention, Intervention, Unterstützungsleistungen und Verantwortlichkeiten nach einer Meldung. Darüber hinaus können auch Vertraulichkeits- und Transparenzprinzipien für Interventionen festgelegt und disziplinarische Maßnahmen bei Verstößen definiert werden.
Schulungen, Workshops, Trainings, Ansprachen
Es ist unerlässlich, regelmäßige Schulungen für Führungskräfte, einschließlich Betriebs- oder Personalräten, sowie für Ansprechpersonen, die Meldungen bearbeiten müssen, anzubieten. Durch Workshops und Trainings für alle Systemzugehörigen, einschließlich Mitarbeitende und Ehrenamtliche, wird das Bewusstsein für das Thema geschärft und die Kultur der offenen Kommunikation und „Vehlerfreundlichkeit“ gestärkt. Diese Schulungen dienen der Vermittlung von Wissen über Präventionsmaßnahmen und Meldewege und fördern darüber hinaus auch eine Sensibilität für die Bedürfnisse und Rechte von Betroffenen.
Darüber hinaus können Ansprachen auf Veranstaltungen mit Hinweisen zum Konzept und den Meldewegen dazu beitragen, ein Bewusstsein für die Bedeutung des Themas zu schaffen und eine Kultur der Offenheit und Unterstützung zu fördern. Diese Maßnahmen signalisieren unbekannten Betroffenen, dass ihre Meldungen ernst genommen werden und sie auf Unterstützung zählen können.
Zur Gewährleistung der Transparenz sollten regelmäßige Informationen über den Erfolg und den Stand der Konzeptarbeit bereitgestellt werden. Dies trägt dazu bei, Vertrauen aufzubauen und die Mitarbeitenden über die Fortschritte und Herausforderungen im Umgang mit Meldungen in der Organisation auf dem Laufenden zu halten.
Verhaltenskodex
Ein Verhaltenskodex stellt Normen für das erwünschte und unerwünschte Verhalten innerhalb einer Organisation oder Gemeinschaft dar. Bei seiner Formulierung ist es wichtig, dass die Verhaltensweisen klar und präzise beschrieben werden, um eine einheitliche Auslegung und Anwendung zur Orientierung aller zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass das Verhalten operationalisiert werden muss, das heißt, es müssen konkrete Handlungen oder Verhaltensweisen beschrieben werden, die als Beispiel für das gewünschte oder unerwünschte Verhalten dienen.
Infos über Printmedien: Flyer, Broschüren, Poster
Es können existierende Flyer, Broschüren und Poster verwendet werden, die beispielsweise über UBSKM oder Antidiskriminierungsstelle zu beziehen sind. Natürlich können auch eigene konzeptindividuelle Printmedien erstellt werden, um über das Konzept und Meldewege zu informieren.
Kampagnen/ Aktionen nutzen und sich beteiligen
Kampagnen und Aktionen zum Beispiel von der Antidiskriminierung des Bundes, vom Bündnis gemeinsam gegen Sexismus oder auch Petitionen bei Change.org sowie Internationale Tage wie Weltfrauentag, Girls‘ Day, Internationaler Kindertag, Welttag der sexuellen Gesundheit, Tag der Zivilcourage, Tag der Bisexualität, Coming Out Day, Weltkindertag (Tag der Rechte des Kindes), Internationaler Tag gegen Gewalt gegen Frauen, Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung, Welttag der Menschenrechte, Tag der UNICEF, Internationaler Tag der Migranten, Welt- Orgasmus-Tag, Internationaler Tag gegen Homo, Bi-, Inter- und Transphobie können als Anlass dienen, auf das Konzept und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten zu verweisen.
Informationen über digitale Kommunikation
(Mails, Intranet, Socialmedia)
Nach dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“ und im Sinne der Transparenz sollte es regelmäßige Informationen über die Arbeit in der Implementierung als auch über Veränderungen des Fürsorgekonzeptes auf verschiedensten Wegen geben.
Potenzial- und Risikoanalyse
Eine Potenzial- und Risikoanalyse ist eine Untersuchung, die dazu dient, die möglichen Gefahren und Risiken sowie die Chancen und Potenziale zu identifizieren. Dabei werden bestehende Risiken und Schwachstellen analysiert, um geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu entwickeln. Gleichzeitig werden Potenziale und Stärken ermittelt, um Möglichkeiten zur Optimierung und Weiterentwicklung zu erkennen und zu nutzen. Ziel dieser Analyse ist es, eine fundierte Grundlage für Entscheidungen zu schaffen und die Effektivität von Maßnahmen zu verbessern.
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
sexual-pädagogisches Konzept
Ein sexualpädagogisches Konzept fördert das Verständnis für sexuelle Grenzen, Einvernehmlichkeit und Respekt. Es bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, gesunde Beziehungen aufzubauen und sich gegenüber Übergriffen zu behaupten. Durch Aufklärung und Sensibilisierung trägt es zur Prävention von sexualisierter Gewalt bei, indem es das Selbstbewusstsein stärkt und die Kommunikation über persönliche Grenzen erleichtert.
Darüber hinaus brauchen gerade Kinder einen Wortschatz, um Teile ihres Körpers ordentlich benennen und Handlungen, die gegen ihre Willen geschehen, erkennen und beschreiben zu können.
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Führungszeugnisse
Ein sexualpädagogisches Konzept fördert das Verständnis für sexuelle Grenzen, Einvernehmlichkeit und Respekt. Es bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, gesunde Beziehungen aufzubauen und sich gegenüber Übergriffen zu behaupten. Durch Aufklärung und Sensibilisierung trägt es zur Prävention von sexualisierter Gewalt bei, indem es das Selbstbewusstsein stärkt und die Kommunikation über persönliche Grenzen erleichtert.
Darüber hinaus brauchen gerade Kinder einen Wortschatz, um Teile ihres Körpers ordentlich benennen und Handlungen, die gegen ihre Willen geschehen, erkennen und beschreiben zu können.
Kontakt und Kooperation mit externen Hilfen
(Fachberatung, Coaching, Supervision, Mediation)
Um im Falle einer Meldung handlungsfähig zu sein und die richtigen qualifizierten Ansprechpartner:innen kontaktieren zu können, ist es ratsam, frühzeitig Kontakt mit externen Hilfen aufzunehmen und aufzubauen. Als Organisation ist es wichtig, sich zusammen mit dem individuellen Fürsorgekonzept vorzustellen.
Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt können mit Kenntnis des Fürsorgekonzepts Menschen beraten, wie sie systemintern eine Meldung bereitstellen können.
Spezialisierte Beratungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt bieten professionelle Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung von Traumata und anderen Folgen von Gewalterfahrungen. Eine enge Kooperation mit diesen Einrichtungen ermöglicht den Betroffenen einen leichteren Zugang zu Unterstützung.
Verantwortliche benötigen Fachberatung, um sich im Falle einer Meldung orientieren zu können.
Supervision zur Selbstfürsorge der Verantwortlichen sollte im Konzept verankert sein.
Im Feld fachlich qualifizierte Mediator:innen können sowohl dem Interventionsteam bei Konflikten zur Seite stehen als auch in konflikthaften oder eskalierten Situationen innerhalb der Organisation tätig werden.
Umfragen
Durch Umfragen können Unsicherheits- und Risikofaktoren sowie persönliche Erfahrungen und Beobachtungen abgefragt werden. Die Ergebnisse tragen dazu bei, die Dringlichkeit der Entwicklung eines Schutz- und Fürsorgekonzepts zu verdeutlichen.
Interne Ansprechstelle mit klarem Mandat und Ressourcen
Interne Ansprechpartner*innen sind Personen innerhalb einer Organisation oder Institution, die speziell benannt und ausgebildet wurden, um im Falle von Meldungen sexualisierter Belästigung und Gewalt als erste Anlaufstelle zu dienen. Die Ansprechpartner*innen verfügen über das Mandat, angemessen auf Meldungen zu reagieren und Maßnahmen zum Schutz für Betroffene zu ergreifen. Sie kennen das Schutz- und Fürsorgekonzept und können gemäß diesem ein Interventionsteam zusammen mit Führung initiieren.
Um im Falle einer Meldung in Ruhe und mit Bedacht einen professionellen Umgang finden zu können, müssen sowohl die Ansprechpartner*innen als auch alle anderen verantwortlich Handelnden über genügend Ressourcen verfügen, die die Führung der Organisation gewährleisten muss.
Transparente Verfahren
Die Handlungsleitlinien und Verfahren im Falle einer Meldung sollten in einem Konzept für alle Lesenden klar und verständlich dargestellt werden. Dies kann durch eine nachvollziehbare Beschreibung ggf. in einfacher Sprache oder durch die Verwendung von Visualisierungen und Flussdiagrammen erreicht werden.
Barrierefreie und niedrigschwellige Zugänge
Barrierefreie und niederschwellige Zugänge sind wichtige Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle Systemangehörigen Zugang zu Unterstützung und Hilfe haben, unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen und Umständen. Einige Beispiele für solche Zugänge könnten sein: Mehrsprachige Informationen und Unterlagen, barrierefreie Kommunikation, barrierefreie Zugänge zu physischen Räumen, in denen Beratung und Unterstützung angeboten werden, besondere Angebote für vulnerable Gruppen.
Zusammenarbeit AGG Beschwerdestelle
In Organisationen mit Arbeitnehmenden ist es hilfreich, eine Beschwerdestelle gemäß den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einzurichten. Dadurch können einerseits Meldungen als AGG- Beschwerden entgegengenommen und sowohl gemäß dem AGG-Verfahren als auch den Handlungsleitlinien des Konzepts behandelt werden. Andererseits kann die AGG-Fachkraft nach Meldungseingang prüfen, ob ein AGG-Beschwerdeverfahren möglich ist. Das Interventionsteam, welches die AGG-Fachkraft inkludiert, kann dann entscheiden, welche Empfehlungen sie dem meldenden Menschen ausspricht.
Möglichkeit für betroffenenparteiliche und vertrauliche Beratung
Neben der systeminternen Meldung, die kausal eine Intervention nach sich zieht, müssen Menschen ebenfalls die Möglichkeit haben, sich rein vertraulich und, wenn betroffen von Diskriminierung oder sexualisierter Gewalt, auch betroffenenparteilich beraten lassen zu können.
Inwiefern das ebenfalls intern möglich ist, muss eine Organisation prüfen. Die Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen für diese Form der Beratung braucht es unbedingt (siehe externe Hilfen auf der primären Ebene).
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Zusammenarbeit mit Ämtern (Achtung: Meldepflichten)
Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen vor allem in Bezug auf die Meldepflicht eine enge Zusammenarbeit mit anderen relevanten Akteuren sicherstellen.
Jugendämter oder Kinder- und Jugendhilfestellen sind Anlaufstellen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie können unterstützende Maßnahmen einleiten und notwendige Schutzvorkehrungen treffen.
Auch die Zusammenarbeit mit Polizei und Justizbehörden und mit medizinischem Fachpersonal und Therapeut*innen ist zu prüfen.
Durch eine effektive Zusammenarbeit mit diesen Akteuren können Organisationen sicherstellen, dass Meldungen angemessen behandelt und Betroffene bestmöglich unterstützt werden.
Andere Fachexpert*innen
(Coaching, Supervision, Mediation, rechtliche Beratung, etc.)
Wie bereits bei der primären Ebene erwähnt, ist die Zusammenarbeit mit anderen Fachexpert*innen von entscheidender Bedeutung. Auf sekundärer und tertiärer Ebene der Prävention ist zusätzlich eine juristische Beratung erforderlich, sowohl im arbeitsrechtlichen als auch im strafrechtlichen Kontext.
Nachsorge für das „irritierte System“ und meldende Menschen
Auch nachdem eine angemessene Bearbeitung der Meldung erfolgt ist, ist es wichtig, weiterhin alle Beteiligten – vor allem die von dem Fall Wissenden – im Blick zu behalten und zu prüfen, welche Unterstützung sie benötigen, um aus einer sie u.U. belastenden Situation herauszufinden. Das gilt insbesondere für die/den meldenden Menschen.
Überprüfung der Intervention / Konsequenzen / Sanktionen
Es ist essenziell, Interventionen und deren Konsequenzen / Sanktionen nach einer Meldung dahingehend prüfen, ob die getroffenen Maßnahmen effektiv sind, den meldenden Menschen und allen anderen Beteiligten inklusive des gemeldeten Menschen die nötige Unterstützung zukam und dadurch künftige Vorfälle vermieden werden können.
Reintegration & Rehabilitation
Die Reintegration nach der Bitte um Entschuldigung ist ein komplexer Prozess, der Einfühlungsvermögen, Unterstützung und Zeit erfordert. Es ist wichtig, dass die Entschuldigung aufrichtig und authentisch ist und von einem tiefen Verständnis der Schädigung begleitet wird, die durch das schadende Verhalten verursacht wurde. Der meldende Mensch sollten die Möglichkeit haben, die Entschuldigung anzunehmen oder abzulehnen, je nach den eigenen Bedürfnissen und Gefühlen. Zudem ist es entscheidend, dass der gemeldete Mensch die Verantwortung für sein Handeln übernimmt und sich aktiv an der Wiedergutmachung beteiligt, indem er beispielsweise professionelle Hilfe sucht, um sein Verhalten zu verstehen und zu ändern. Die Reintegration kann ein langer und schwieriger Prozess sein, der Geduld, Vergebung und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit erfordert, um das Vertrauen in die Zusammenarbeit wiederherzustellen und den Heilungsprozess für alle Beteiligten zu unterstützen.
Die Rehabilitation nach einer Stellvertreter-, Fehl- oder gar Falschbeschuldigung ist ebenfalls ein sensibler und komplexer Prozess, der Einfühlungsvermögen, Unterstützung und Zeit erfordert. Menschen, die zu Unrecht beschuldigt wurden, erleben oft eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf ihre psychische Gesundheit, soziale Beziehungen und berufliche Möglichkeiten. Es ist wichtig, ihre Reputation in allen Bereichen, in denen die Beschuldigung bekannt war, wiederherzustellen.
Durch eine einfühlsame und unterstützende Herangehensweise können Menschen, die zu Unrecht beschuldigt wurden, die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ihr Leben wieder aufzubauen und sich von den negativen Auswirkungen der Fehlbeschuldigung zu erholen.
Monitoring (Qualitätsmanagement), z.B. Fallanalyse etc.
Nach der Bearbeitung von Fällen sind ein kontinuierliches Monitoring und Qualitätsmanagement von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass angemessene Maßnahmen ergriffen wurden und die meldenden Menschen adäquat unterstützt wurden. Besonderer Fokus bei der Betrachtung liegt auch wieder auf unbekannten Betroffenen. Dies beinhaltet die regelmäßige Überprüfung der durchgeführten Verfahren und Maßnahmen, um mögliche Schwachstellen oder Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Darüber hinaus ist es wichtig, die Wirksamkeit der implementierten Fürsorge- und Schutzmaßnahmen zu evaluieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um einen effektiven Schutz vor zukünftigen Vorfällen zu gewährleisten.
Eine Fallanalyse bietet einen Weg, um das geschilderte Fehlverhalten in Bezug auf Angebote, Einrichtungen, Art der Vorfälle, sowie Zeitpunkt und Reaktion der Verantwortlichen zu beleuchten.
Umfragen
Umfragen auf der Ebene der tertiären Prävention haben das Ziel, die Veränderungen in der Organisation nach Einführung des Konzepts hinsichtlich individueller und struktureller Unsicherheits- und Risikofaktoren zu erfassen. Zudem können die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen und die Erfahrungen mit Interventionen untersucht werden. Auf diese Weise werden Hinweise gewonnen, welche Bereiche des Konzepts Verbesserungen benötigen.