Streitschlichtung
Schlichtung Mediation



Für die Streitschlichtung wird inzwischen der Begriff Mediation verwendet. Anstelle eines Rechtsverfahrens wird heute oft ein Schlichtungsverfahren im Sinne der Mediation durchgeführt. Diese Form der Streitschlichtung hat den Vorteil, dass die Konfliktpartner nicht an gesetzliche Vorgaben gebunden sind und mit Hilfe eines Mediators eine Lösung selbst erarbeiten. Auf rechtlich fundiertem Boden steht das Verfahren vor einer Gütestelle, das ebenfalls das Mediationsverfahren einsetzt, aber einige rechtliche Vorteile, wie Hemmung der Verjährung oder Vollstreckbarkeit der Vereinbarung, bietet. Mediation und Schlichtung sind unterschiedliche Begriffe und methodisch unterschiedliche Verfahren. Die Schlichtung erstreckt sich nicht nur auf das Arbeitsrecht, sondern kommt in allen Bereichen der Rechtsordnung vor. Sie kommt immer dort zum Tragen, wo sich zwei Parteien nicht auf eine vertragliche Regelung einigen können, dies aber wollen oder sogar müssen. In diesen Fällen ist der Schlichter dazu berufen, einen Einigungsvorschlag, also einen Vorschlag für einen Vertrag zu machen. Je nach Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens ist dieser Vorschlag bindend und setzt somit zwingend die vertragliche Vereinbarung fest. Im Gegensatz zur Streitschlichtung durch Mediation haben die Konfliktparteien also nicht eigenständig einen Konsens gefunden. Die Idee der Streitschlichtung hat in Schulen zur Ausbildung von Schülern zu Streitschlichtern geführt.